Verwaltungsangelegenheiten
Patenbescheinigung
Das Patenamt kann übernehmen, wer der Evangelischen Kirche angehört und konfirmiert ist oder als Erwachsener getauft wurde. Über die Berechtigung zum Patenamt ist eine Patenbescheinigung von der für die Paten zuständigen Pfarrer:in auszustellen.
Dimissoriale
Das Dimissoriale ist eine amtliche Bescheinigung Ihrer Pfarrer:in. Diese benötigen Sie, wenn Sie in einer anderen Kirchgemeinde eine kirchliche Amtshandlung (z.B. Hochzeit, Taufe, Konfirmation) vollziehen lassen möchten.
Umgemeindung
Fühlen Sie sich in einer anderen Kirchgemeinde, zum Beispiel im Nachbarort, heimisch und möchten dieser nun auch formell angehören? Dann eröffnet eine sog. Umgemeindung hierfür die Möglichkeit.
Beglaubigungen
Beglaubigungen bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen von Urkunden und anderen Schriftstücken sowie der Bestätigung der Echtheit von Unterschriften – stets allein zum Zwecke der Vorlage des jeweiligen Schriftstückes bei einer Behörde.
Archivnutzung
Wünschen Sie Zugriff auf archivierte Unterlagen der Kirchgemeinde, dann stellen Sie bitte einen Benutzungsantrag mit den üblichen Angaben zu Auftraggeber, Forschungsgegenstand und -zweck und über die Art der Auswertung. Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
Raumnutzung
Sie sind auf der Suche nach Räumlichkeiten für eine Familienfeier oder planen die Durchführung eines Seminars an einem gut zugänglichen Ort? Mieten Sie doch die gut ausgestatteten Gemeinderäumlichkeiten im Stollberger Lutherhaus an!