Wiedereintritt

Manchmal ändert sich im Laufe eines Lebens die Beziehung zum Glauben. Der Austritt ist ein konsequenter Schritt, sich von seiner Kirchenmitgliedschaft loszusagen. Doch ebenso kann es geschehen, dass man diesen Schritt später bereut.

Von Seiten der Kirche ist der Austritt nicht endgültig. Nach christlichem Verständnis gilt jede (in einer anerkannten christlichen Gemeinschaft erhaltene) Taufe ein Leben lang.

Den Wiedereintritt können Sie über das Pfarramt erklären, indem Sie einen Aufnahmeantrag stellen und unterschreiben. Das dazugehörige Gespräch mit der Pfarrer:in dient der Beratung und Orientierung. Niemand muss seinen einstigen Kirchenaustritt rechtfertigen.

Die Kirchgemeinde lädt dann ein, die Wiederaufnahme – in der Regel im Rahmen eines Gottesdienstes – zu feiern.

(s. auch: evlks.de)