Kirchgeld

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Grundlagen

Das Kirchgeld wird in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sog. Ortskirchensteuer erhoben. Ortskirchensteuer und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100 % der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung. 

Das Kirchgeld ist keine unverhältnismäßige Abgabe. Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit; die Freigrenzen des Einkommensteuerrechts kommen systemkonform nicht zur Anwendung. Da das Kirchgeld – anders als die Landeskirchensteuer – von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Dennoch kann man, wenn man die Notwendigkeit dieser Einnahme für die eigene Kirchgemeinde nicht nachvollziehen will, die gezahlte Landeskirchensteuer auf das von ihm zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.

Überweisung

Mit dem Kirchgeld wird vieles ermöglicht, was sonst nicht realisiert werden könnte. Landeskirchliche Haushaltsmittel decken häufig nur die laufenden Kosten unserer Gemeinde. Mit Ihrer Bereitschaft, sich an anfallenden Kosten der Gemeindearbeit auch über die Kirchensteuer hinaus zu beteiligen, helfen Sie, dass Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserer Kirchengemeinde der Glaube in vielgestaltiger Weise nahegebracht werden kann. 

Um der St.-Jakobi-Kirchgemeinde Ihr Kirchgeld per Überweisung zukommen zu lassen, nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Konto unserer Gemeinde. Bareinzahlungen im Pfarramt zu den Öffnungszeiten sind ebenfalls möglich.

Kontoinhaber:St.-Jakobi-Kirchgemeinde Stollberg
Bank:KD-Bank Dresden
IBAN:DE36 3506 0190 1652 9000 18
BIC:GENODED1DKD
Verw.-ZweckKirchgeld-Nr. …

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Rockstroh
Kirchgeld, Gemeindegliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit

Pfarramt
Pfarrstraße 3
09366 Stollberg/Erzgeb.
Telefon: 037296 7070
E-Mail:

Kirchgeldtabelle

Tabelle zur Eingruppierung

Informationen zum Kirchgeldbeitrag

(s. auch: evlks.de)