Evangelisch sein – Mitglied werden

Aufnahme in die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens | Mitglied sein: Rechte und Pflichten

Aufnahme in die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Grundsätzlich gilt: Die Kirche steht jedem offen. Interessierte können jederzeit einen Gottesdienst oder eine öffentliche Gemeindeveranstaltung besuchen und sich einen Eindruck verschaffen. 

Wer sich für eine Mitgliedschaft in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens interessiert, sollte Kontakt zum Pfarrer:in aufnehmen. Die Pfarrperson gibt gerne Auskunft über Fragen zum christlichen Glauben und zur Kirchenmitgliedschaft.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in die Kirche geschieht durch die Taufe. Diese wird üblicherweise in einem Gottesdienst gefeiert, wo das neue Mitglied in der Gemeinde willkommen geheißen wird.

Vor der Taufe ist eine Beschäftigung mit dem christlichen Glauben sinnvoll. Die Kirche bietet dazu Glaubenskurse an, in denen die Teilnehmer eine kompakte Einführung erhalten.

Mitglied sein: Rechte und Pflichten

Rechte

Die Mitgliedschaft in der Kirche berechtigt zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe. 

Mitglieder können sich kirchlich trauen lassen und haben den Anspruch auf eine christliche Beisetzung.

Sie können in ihrer Gemeinde den Kirchenvorstand, das Verwaltungsgremium der Gemeinde, wählen und sich selbst als Kirchvorsteher zur Wahl stellen.

Pflichten

Alle Mitglieder sind, so es ihre wirtschaftliche Lage erlaubt, verpflichtet, Kirchensteuer zu bezahlen. Sie wird anteilig am Einkommen berechnet. Hierzu gehört auch das von den Kirchgemeinden erhobene Kirchgeld. Zusätzlich kann die Ortsgemeinde durch Spenden unterstützt werden. 

(s. auch: evlks.de)