Dimissoriale
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Grundlagen
Kirchliche Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung) werden in der Regel in der Kirchgemeinde vollzogen, in deren Gemeindegebiet das betreffende Gemeindeglied wohnhaft ist.
Soll eine kirchliche Amtshandlung in einer anderen Kirchgemeinde durchgeführt werden, ist hierfür zuvor eine pfarramtliche Abmeldebescheinigung einzuholen: das sog. Dimissoriale (lat. = Entlassschein).
Das Dimissoriale bescheinigt sowohl die Zugehörigkeit zur Ortskirchgemeinde als auch die Zustimmung des zuständigen Ortsgeistlichen, die Durchführung der nachgefragten Amtshandlung einer anderen Kirchgemeinde zu übertragen.
Ein Dimissoriale wird Ihnen gerne über das Pfarramt ausgestellt. Teilen Sie uns in diesem Zusammenhang bitte folgende Informationen mit:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Amtshandlung
- Datum des beabsichtigten Vollzugs
- Durchführende Gemeinde
Sie können Ihr Dimissoriale entweder zu den Öffnungszeiten des Pfarramts persönlich entgegennehmen oder es sich auf dem Postweg zuschicken lassen.