Archivnutzung
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Familienforschung
Die Kirchenbücher innerhalb der sächsischen Landeskirche befinden sich grundsätzlich in der Regel im jeweiligen Pfarramt. Für Auskünfte aus Personenstandsregistern nach dem 1. Januar 1876 sind grundsätzlich die Standesämter bzw. Kommunalarchive zuständig.
Kirchenbuchbenutzung
Kirchenbücher bis 1875 sind als öffentliche Personenstandsregister benutzbar. Aus der Zeit ab 1876 dienen die Kirchenbücher ausschließlich der Beurkundung kirchlicher Amtshandlungen. Für die Benutzung gelten folgende Schutzfristen:
- Taufen: 110 Jahre nach Eintrag
- Konfirmationen, Trauungen sowie Namensregister: 80 Jahre nach Eintrag
- Bestattungen und Grabregister: 30 Jahre nach Eintrag
Benutzungen von Kirchenbüchern innerhalb der Schutzfristen sind unzulässig, eine Verkürzung ist nur in den in der Benutzungsordnung geregelten Fällen auf besonderen Antrag möglich.
Digitale Kirchenbücher
Digitalisiert wurden bisher die Amtshandlungsregister der St.-Jakobi-Kirchgemeinde Stollberg.
Die Originale selbst sind für die
Benutzung gesperrt. Alle Anfragen zu Auskünften aus verfilmten Kirchenbüchern sind zu richten an:
Regionalkirchenamt Dresden, Zentrale Lesestelle
Kreuzstr.7
01067 Dresden
E-Mail: lesestelle1@evlks.de
Telefon: 0351 4923-347