Bestattungs- und Grabarten
Wahlgrab | Reihengrab | Urnengrab
Erdbestattung
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg beigesetzt. Die Angehörigen können zwischen der Beerdigung in Reihen- und Wahlgräbern entscheiden.
Feuerbestattung
Zunehmend wird heutzutage eine Feuerbestattung durchgeführt. Dabei wird der Verstorbene eingeäschert und in einer Urne beigesetzt.
Wahlgrab
Wahlgräber werden als Einzel- oder Mehrfachstellen angeboten. Die Lage dieser Grabstellen kann auf dem Friedhof ausgewählt werden. Daher werden Wahlgräber meist für Familiengrabanlagen genutzt, welche über die zurzeit gültige Ruhezeit von 20 Jahren hinaus bestehen können. In einem Einzelgrab können ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Für die Pflege der Grabstätte sind die Angehörigen verantwortlich.
Reihengrab
Bei dieser Art der Bestattung werden die Verstorbenen „der Reihe nach“ bestattet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Ein Reihengrab ist jeweils nur für einen Verstorbenen vorgesehen. Es wird als Hügelgrab angelegt und die Pflege obliegt den Angehörigen.
Eine besondere Form des Reihengrabes ist das pflegevereinfachte Reihengrab „Stille Wiese“. Es ist ein Angebot für die Angehörigen, die ein Grab nicht selbst pflegen können. Grabmalbestellung und Pflege erfolgt hierbei durch die Friedhofsverwaltung.
Urnengrab
Urnengräber sind wie Wahlgräber zu betrachten. Es können bis zu zwei Urnen in einem Grab beigesetzt und die gültige Ruhezeit verlängert werden.
Auch für die Urnenbeisetzungen gibt es die Möglichkeit der pflegevereinfachten Gräber. Diese Urnengemeinschaftsanlagen werden im Auftrag der Friedhofsverwaltung gepflegt und der Name des Verstorbenen an einem Grabmal genannt. Auf einen Sinnspruch bzw. ein Symbol wird Wert gelegt.
Als neue Möglichkeit für eine Urnenbeisetzung gibt es die naturnahe Bestattung unter einem Baum. Jede Urnenstelle erhält einen Pultstein aus Basalt. Die Pflege erfolgt durch den Friedhof.