Entwidmung der Pfarrerdienstwohnung und Zukunft der Superintendentur
15. März 2023
Wie allgemein bekannt, sind Pfarrerinnen und Pfarrer, die Dienst in einer Gemeindepfarrstelle versehen, zum Bezug einer zugewiesenen Dienstwohnung verpflichtet. Die von ihnen anzumietende Pfarrerdienstwohnung wird von der jeweiligen Kirchgemeinde bereitgestellt.
Die St.-Jakobi-Kirchgemeinde stellte zuletzt im Diakonat und im Gebäude der ehemaligen Superintendentur jeweils eine Wohnung für den Gemeindepfarrdienst zur Verfügung. Durch die kürzlich erfolgte Reduzierung des Umfangs der 2. Stollberger Pfarrstelle auf 50 % eines vollen Dienstumfangs, kann die sog. Residenzpflicht jedoch ausgesetzt werden. So ist es im Fall von Frau Mechthild Glöckner geschehen: zum Stellenantritt am 1. Februar 2023 wurde sie vom Bezug der vorgesehenen Dienstwohnung (Suptur) entbunden. Da das Vorhalten der Wohnung für den Pfarrdienst folglich nicht mehr erforderlich ist, wurde die Pfarrerdienstwohnung in der Pfarrstr. 3 entwidmet.
Durch den Rückgang unserer Gemeindegliederzahl und die damit verbundenen finanziellen Einbußen wird die St.-Jakobi-Kirchgemeinde in naher Zukunft nicht mehr in der Lage sein, die Instandhaltung des Suptur-Gebäudes zu gewährleisten, ohne erhebliche Einschnitte im Gemeindeleben in Kauf zu nehmen. Um den Gemeindealltag so lebendig wie möglich zu erhalten und finanzielle Mittel an wesentlichen Stellen zu bündeln, hat sich der Kirchenvorstand auf Empfehlung unseres Superintendenten und des Regionalkirchenamtes Chemnitz dazu entschlossen, das Gebäude der ehemaligen Suptur perspektivisch abzugeben. Um nachfolgenden Generationen die Möglichkeit zu erhalten, die Räumlichkeiten in der Pfarrstr. 3 künftig wieder für kirchliche Zwecke zu nutzen, ist in Abstimmung mit dem Grundstücksamt eine Erbpacht angestrebt.
Auch wenn diese Entscheidung dem Kirchenvorstand nicht leichtgefallen ist, war sie dennoch notwendig und alternativlos. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.